Infos zum Thema Unfallversicherung

Leistungen

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Welche Leistungen können Sie von einer Unfallversicherung erwarten? Welche Leistungen lassen sich zusätzlich versichern?

Invaliditätsleistung
Wichtigster Bestandteil einer Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Diese wird fällig, wenn der Versicherte nach einem Unfall bleibende Schäden (Invalidität) zurückbehält.

Unfallrente
Seit einigen Jahren haben die Versicherer die sogenannte Unfallrente eingeführt.
Wird nach einem Unfall eine Invalidität festgestellt, erhält der Versicherte eine monatliche Rente (normalerweise ab einem Invalideitätsgrad von 50%).

Vor allem für Kinder ist die Unfallrente empfehlenswert, da die Summe aus der Invaliditätsleistung meist nicht für ein ganzes Leben ausreicht. Da Kinder keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben und im Falle einer Invalidität wahrscheinlich auch in ihrem beruflichen Werdegang eingeschränkt sind, ist die Unfallrente eine zusätzliche Sicherheit für den weiteren Lebensweg.

TIPP: Eine Unfallrente sollte immer in Kombination mit einer Invaliditätsleistung abgeschlossen werden. Die Einstellung auf eine veränderte Lebenssituation verursacht nämlich oft hohe "Anlaufkosten".

Krankentagegeld
Angestellte erhalten von Ihrem Arbeitgeber normalerweise sechs Wochnen lang eine Lohnfortzahlung. Nach diesen sechs Wochen wird nur noch das Krankengeld bezahlt. Die Einkommenslücke können Sie man mit einem Krankentagegeld schließen.

TIPP: Schliessen Sie ein Krankentagegeld in der Krankenversicherung (Zusatzversicherung) ab. Damit decken Sie nicht nur das Unfallrisiko ab, sondern auch das Krankheitsrisiko. Die Kosten sind nur wenig höher, die Absicherung dagegen wesentlich umfassender.

Krankenhaustagegeld
Für jeden Tag im Krankenhaus erhalten Sie eine vorher vereinbarte Summe. Dieses Geld können Sie z.B. für einen Ferseher, ein Telefon, eine Haushaltshilfe o. ä. verwenden. Auch hier empfehlen wir den Abschluß über die Krankenversicherung (Zusatzversicherung). Sie decken damit nicht nur das Unfallrisiko, sondern auch das Krankheitsrisiko ab.

Kosmetische Operationen
Nach einem Unfall kann eine kosmetische Operation (z. B. Entfernung einer Narbe im Gesicht notwendig sein. Die Krankenversicherung bezahlt dafür leider nur, wenn die Operation auch medizinisch notwendig ist. Auf Ästhetik wird nicht allzu viel Rücksicht genommen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, kosmetische Operationen bis zu einem bestimmten Betrag separat über die Unfallversicherung abzusichern.

Übergangsleistung
Die Feststellung des Invaliditätsgrades erfolgt spätestens nach einem Jahr, ausser die Diagnose ist sofort klar und eine Besserung des Zustandes ist nicht zu erwarten. Dieses Jahr "Wartezeit" hat den Grund, dass der Heilungsprozeß z.B. bei Knochenbrüchen sehr lange dauern kann. Auch Krankengymnastik und Rehabilitationsmassnahmen brauchen etwas Zeit.

Die Übergangsleistung wird in vereinbarter Höhe (z.B. EUR 5.000) fällig, wenn z.B. ein halbes Jahr nach dem Unfall noch ein entsprechender Invaliditätsgrad vorliegt. Es handelt sich also um eine erste "Finanzspritze" um bis dahin anfallende Kosten leichter ausgleichen zu können.