Risiko-Lebensversicherung - Infos

Risiko-Lebensversicherung - Wen kann man absichern?

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Eine Risiko-Lebensversicherung wird -unabhängig von eventuellen testamentarischen Verfügungen oder der gesetzlichen Erbfolge- an den im Vertrag genannten Begünstigten ausgezahlt.

Hierbei ist es unerheblich, ob es sich dabei um eine natürliche oder juristische Person handelt.

Im Klartext: Sie können den Geldsegen zukommen lassen, wem immer Sie möchten. Das kann der Ehepartner sein, aber auch der Tierschutzverein. Sie entscheiden, wer das Geld bekommt. Und sollten Sie Ihre Meinung während der Vertragslaufzeit ändern, können Sie natürlich auch Ihren Vertrag dahingehend jederzeit abändern.