
Infos zur privaten Krankenversicherung
Wie komme ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Grundsätzlich ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.
Wie bei jedem Grundsatz gibt es aber auch hier Ausnahmen. Sie können - bzw. müssen - wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn Sie als Arbeitnehmer wieder unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
Dies ist vorstellbar, wenn die Beitragsbemessungsgrenze stärker steigt als Ihr Einkommen, oder wenn Sie von einer Vollzeitbeschäftigung auf eine Teilzeitbeschäftigung umsteigen.
Auch bei Selbständigen ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen während der ersten drei Jahre der Selbständigkeit möglich.
Bei Aufnahme einer Angestelltentätigkeit setzt sogar Versicherungspflicht ein, d.h. der ehemalige Selbständige, der wieder in ein Angestelltenverhältnis wechselt, muss sich gesetzlich versichern.
Bei Arbeitslosigkeit wird man noramlerweise automatisch gesetzlich versichert. In letzter Zeit hat die Bundesagentur für Arbeit aber verstärkt auch die Kosten für die private Krankenversicherung (teilweise) übernommen.
Wer über 55 ist, kann trotz Arbeitslosigkeit oder gesunkenem Einkommen nicht in die gesetzliche Versicherung zurück.
