
Infos zur privaten Krankenversicherung
Wie kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ist ein Wechsel in die private Versicherung immer nur zum 01.01. eines Jahres möglich. Voraussetzung ist ausserdem, dass das Einkommen in den drei vorausgegangenen Kalenderjahren immer über der Pflichtversicherungsgrenze gelegen hat.
Für freiwillig versicherte Selbständige, Freiberufler und Beamte gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.
Beispiel: Wer im Juni seine Mitgleidschaft in der gesetzlichen Kraneknversicherung kündigt, muss in den Monaten Juli und August noch dort versichert bleiben und kann dann ab September in die private Krankenversicherung wechseln.
Wichtig: Vergessen Sie nicht, Ihren Arbeitgeber zu informieren, denn er benötigt die Daten für die Gehaltsabrechnung.
