Infos zur privaten Krankenversicherung

Wie funktioniert die Abrechnung der Kosten, wenn ich zum Arzt gehe?

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Die private Krankenversicherung erstattet die Arztkosten, nachdem der Kunde die Rechnung des Arztes eingereicht hat.

In der Praxis funktioniert das so: Man geht zum Arzt, der Arzt schickt eine Rechnung, man reicht diese Rechnung (am besten bevor man sie bezahlt) bei der Krankenversicherung ein, welche dann den Erstattungsbetrag überweist. Da dies normalerweise innerhalb von etwa 10 Tagen passiert, kann man den Arzt bezahlen, nachdem man die Erstattung der privaten Krankenversicherung erhalten hat.

Beim Zahnarzt empfiehlt es sich dagegen, einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen, wenn Behandlungen anstehen, die über die normale Routine hinausgehen. Diesen Heil- und Kostenplan reicht man dann bei seiner privaten Krankenversicherung ein und holt sich eine Kostenübernahmeerklärung. Liegt das o.K. der Krankenversicherung vor, verfährt man wie oben beschrieben beim Arzt.

Krankenhauskosten werden meist direkt zwischen dem Krankenhaus und der privaten Krankenversicherung abgerechnet. Dazu legt man als Patient seine Versichertenkarte (die gibt es inzwischen bei fast allen Versicherungsgesellschaften) vor und das Krankenhaus holt sich die Kostenübernhameerklärung direkt von der privaten Krankenversicherung.