Hausratversicherung - Info

Hausrat - Leistung im Schadenfall

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Bekomme ich meinen Schaden wirklich ersetzt und wenn ja in welcher Höhe? Reicht das um mich neu einzurichten oder nicht?

Die Hausratversicherung ersetzt den Wiederbeschaffungspreis von zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen. Sie erhalten als Entschädigung also den Kaufpreis einer gleichwertigen neuen Sache.

Bei beschädigten Sachen wird die Reparatur zuzüglich einer eventuellen Wertminderung bezahlt, höchstens jedoch der Wiederbeschaffungspreis.

Sollte also Ihr Teppich angebrannt sein und es ist möglich, die verbrannte Stelle zu reparieren, erhalten Sie von der Versicherung erst mal die Reparaturkosten. Da der Teppich vielleicht nach der Reparatur nicht mehr ganz so schön ist, liegt ein Wertverlust vor, der zusätzlich von der Versicherung ausgeglichen wird.
Zusammengerechnet kann der Betrag aber aber auf keinen Fall höher sein, als ein neuer, vergleichbarer Teppich kosten würde.

Die Obergrenze ist immer die vereinbarte Versicherungssumme.

Für Fahrräder und Wertsachen ist die Entschädigung auf die im Vertrag dafür vorgesehenen Summen begrenzt.
Wenn Sie also Ihr Fahrrad mit EUR 1.000 versichert haben, erhalten Sie auf keinen Fall mehr als EUR 1.000 wenn Ihnen das Fahrrad gestohlen wird.