Hausratversicherung - Info

Hausrat - FAQ

< Vorherige | Infos

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung.

Ist es bereits grob fahrlässig, wenn ich die Waschmaschine laufen lasse und kurz die Wohnung verlasse, um etwas zu besorgen?
Nein. Die Rechtssprechung hat entschieden, daß eine kurze Abwesenheit keine grobe Fahrlässigkeit darstellt.

Gilt die Hausratversicherung auch bei Auslandsreisen?
Ja. Die neueren Hausratverträge haben meist eine weltweite Gültigkeit.

Muß mein Hausrat komplett bei einer Versicherungsgesellschaft versichert werden?
Nein. Wenn Sie bereits eine Hausratversicherung haben und die Versicherungssumme sich erhöht, weil Sie z.B. eine größere Wohnung bekommen, können Sie den Rest auch bei einer anderen Gesellschaft versichern. Achten Sie dann darauf, daß beide Verträge gemeinsam eine ausreichende Versicherungssumme haben.
TIPP: Besser ist es, den gesamten Hausrat nur bei einer Gesellschaft zu versichern. Im Schadenfall ersparen Sie sich unnötige Bürokratie.

Ich habe ein beruflich genutztes Arbeitszimmer in meiner Wohnung. Sind PC, Drucker, Fax und Kopierer mit versichert?
Nicht automatisch. Wenn Sie es jedoch Ihrer Versicherung mitteilen, kann ein beruflich genutztes Arbeitszimmer in den Vertrag aufgenommen werden. Meistens sogar ohne Mehrkosten. Lassen Sie sich aber auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung geben.

Der Schlauch meiner Waschmaschine platzt und überschwemmt meine und die darunterliegende Wohnung. Zahlt das die Hausratversicherung?
Wenn die Überschwemmung in Ihrer Wohnung Hausratgegenstände beschädigt, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten. Für die darunterliegende Wohnung und eventuelle Schäden am Gebäude ist die Haftpflichtversicherung zuständig.

Wegen einer vergessenen Kerze brennt die Wohnung aus. Zahlt die Hausratversicherung die zerstörten Möbel, obwohl ich selbst schuld bin?
Hier wäre zu klären, ob grobe oder einfache Fahrlässigkeit der Grund für den Schaden war, was im Zweifelsfall vor Gericht geschieht. Sollte einfache Fahrlässigkeit der auslösende Faktor gewesen sei, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden.