
Infos zur Haftpflichtversicherung
Welche Schäden deckt die private Haftpflichtversicherung nicht ab?
Eine Haftpflichtversicherung kommt nicht auf, wenn Schäden vorsätzlich verursacht werden.
Auch bei Schäden, die im Zusammenhang mit kriminellen Handlungen stehen leistet die Haftpflichtversicherung nicht.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlosssen, die Ausnahme bildet hier die gemietete Wohnung.
Generell werden Schäden die ohne Verschulden zustande gekommen sind nicht ersetzt.
Hierzu ein Beispiel: Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig. Stellt Ihr Kind also etwas an und Sie haben die Aufsichtspflicht nicht verletzt, müssen Sie für den entstandenen Schaden nicht aufkommen.
Das bedeutet vereinfacht: Wenn etwas einfach geschieht, ohne dass jemand etwas dafür kann, gibt es dafür auch keine Haftung. Schliesslich spricht das BGB ja davon, dass nur wer anderen schuldhaft einen Schadern zufügt dafür haften muss. Da es in diesen Fällen keine Rechtsgrundlage für etwaige Ansprüche gibt, zahlt natürlich auch die Versicherung nicht dafür.
Einige Versicherer haben aber dieses Problem erkannt, und bieten inzwischen Deckung für Schäden, die durch Kinder unter sieben Jahre verursacht werden. Es hat sich nämlich gezeigt, dass Eltern für solche Schäden aufkommen, um Peinlichkeiten zu vermeiden. Sie wären - rein rechtlich gesehen - dazu aber nicht verpflichtet.
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