
Infos zur Haftpflichtversicherung
Welche Schäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab?
Die Haftplichtversichrung bietet Schutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Personenschäden
Personenschäden sind alle Schäden, bei denen durch Ihr Verschulden Personen verletzt werden. Denkbar z.B. beim Sport oder im Straßenverkehr. Die private Haftplichtversicherung gilt übrigend nicht bei Schäden, die Sie als Kfz-Lenker verursachen. Dafür ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.
Sachschäden
Wenn Dinge durch Ihr Verschulden beschädigt oder zerstört werden spricht man von einem Sachschaden. Ein Beispiel: Sie besuchen Freunde und verbrennen mit Ihrer Zigarette Sofa oder Teppich.
Achtung: Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind ausgeschlossen!
Die Ausnahme hiervon bildet die gemietete Wohnung
Vermögensschäden
Vermögensschäden sind Schäden, bei denen niemand verletzt wird und auch keine Gegenstände zerstört werden.
Ein Beispiel: Sie sind bei Freunden zu Besuch, Ihre Kinder spielen unbeaufsichtigt in der Wohnung, rufen dabei eine Telefonnummer im Ausland an und die Verbindung besteht für mehrere Stunden. Weder ist jemand verletzt, noch ist etwas kaputtgegangen, aber Ihre Freunde freuen sich über eine Telefonrechnung von ein paar hundert Euro. Dieses Beispiel ist ein typischer Vermögensschaden. In der Praxis sind Vermögensschäden eher selten, aber es liegt bei Ihnen, wie hoch Sie dieses Risiko einschätzen.
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