
Infos zur Haftpflichtversicherung
FAQ - private Haftpflichtversicherung
Kann ich meine/n Partner/in mitversichern?
Nichteheliche Lebensgefährten (sorry, das heisst im Versicherungsdeutsch so) können in der Privathaftpflicht normalerweise beitragsfrei mitversichert werden. Bei speziellen Single-Tarifen gilt dies natürlich nicht. Denken Sie als Single-Tarif-Besitzer daran, Ihren Vertrag umzustellen, wenn sich Ihr Single-Status ändert. Das funktioniert normalerweise auch ganz unbürokratisch.
Wichtig: Sie müssen Ihrer Versicherung den Namen des Lebensgefährten mitteilen. Der Wohnsitz beider Partner muß der gleiche sein.
Mein/e Partner/in und ich haben jeweils eine Haftpflichtversicherung. Kann man die zusammenlegen?
Ja. Normalerweise genügt es, beide Versicherungsgesellschaften zu informieren. Der Vertrag der schon länger besteht wird beibehalten der "jüngere" Vertrag wird aufgehoben.
Gilt die Partnerversicherung auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften?
Viele Versicherungsgesellschaften haben damit kein Problem mehr. Wäre ja auch nicht mehr ganz zeitgemäss.
Gilt die private Haftpflichtversicherung auch im Ausland?
Die meisten Verträge gelten für weltweite Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr.
Wenn Sie länger im Ausland sind, gibt es die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag die Geltungsdauer zu verlängern.
Tipp: Geltungsdauer heißt immer "am Stück". Wenn Sie also z.B. Weihnachten zu Hause verbringen und dann wieder ins Ausland reisen, beginnt die Geltungsdauer wieder von vorne. Wenn Sie allerdings Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, sollten Sie sich vor Ort um eine Haftpflichtversicherung bemühen.
Ich habe an der Börse spekuliert und Geld verloren. Zahlt das die Vermögensschaden-Haftpflicht?
Nein. Schließlich sind ja "nur" Sie selbst zu Schaden gekommen. Die Haftpflichtversicherung deckt aber grundsätzlich nur Schäden ab, die Sie anderen Personen zufügen.
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