
Infos zur Haftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherung - Extras auf die man Wert legen sollte.
Hier finden Sie einige Beispiele dafür, welche Extraleistungen die Versicherer anbieten.
Allmählichkeitsschäden
Allmählichkeitsschäden geschehen, wie der Name schon sagt, über einen längeren Zeitraum und sind nur dann versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Ein Beispiel: Sie bringen einen neuen Wasserhahn im Keller an und beschädigen dabei das Zulaufrohr. Bei einer ersten Prüfung scheint alles dicht zu sein. Nach einigen Wochen bemerken Sie dann, daß sich in der Wand ein großer Wasserfleck gebildet hat. Eine Überprüfung ergibt, das ein neues Rohr benötigt wird und der Putz von der Wand abgeschlagen werden muß. Die Kosten hierfür können sich schnell auf einige tausend Euro summieren.
Ein weiteres Beispiel ist der unbemerkt vor sich hintropfende Siphon der Spüle. Dadurch können sich z. B. Fliesen lösen oder in der Wohnung unter Ihren bilden sich Flecken an der Decke. Diese Schäden kommen in der Praxis häufiger vor. Eine Mitversicherung ist deshalb anzuraten.
Schlüsselverlust
In vielen Mehrfamilienhäusern gibt es heute moderne Schliessanlagen. Ihr Schlüssel passt in diesem Fall sowohl für die Haustüre, als auch für die Eingangstür zu Ihrer Wohnung.
Sollten Sie Ihren Schlüssel verlieren, wird Ihr Vermieter darauf bestehen, den Schliesszylinder für die Haustüre und Ihre Wohnungstür auszutauschen. Schliesslich will er sichergehen, dass ein eventueller Finder den Schlüssel nicht zu einem Einbruch benuzt. Da aber alle anderen Hausbewohner den gleichen Schlüssel haben wie Sie, müssen auch deren Schlösser ausgewechselt werden. Schnell entstehen Kosten von einigen tausend Euro, die Sie durch den Zusatz zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung abdecken können.
Schadenersatz-Ausfalldeckung
Schadenersatz-Ausfalldeckung bedeutet, dass Ihre Haftpflichtversicherung Ihnen den Schaden ersetzt, den Ihnen ein anderer zugegefügt hat.
Am ehesten ist das mit einer Kasko-Versicherung vergleichbar.
Ein Beispiel: Die Kinder Ihres Nachbarn zündeln auf Ihrem Grundstück und setzen dabei Ihr Haus in Brand. Leider ist Ihr Nachbar nicht versichert und so hoch verschuldet, dass nicht einmal eine Pfändung möglich ist. Die Schadenersatz-Ausfalldeckung würde in diesem Fall den Schaden übernehmen.
Regressverzicht der Sozialversicherungsträger
Wenn Sie z.B. Ihren Lebenspartner beim Sport verletzen, wird die Krankenkasse die Behandlungskosten von Ihnen zurückverlangen. Diese Kosten sind nur gedeckt, wenn die Klausel "Regreßverzicht der Sozialversicherungsträger" in der Haftpflichtversicherung enthalten ist. Bei Ehegatten würden die Sozialversicherungsträger übrigens nicht in Regress gehen. Hier soll nämlich der "häusliche Frieden" gewahrt werden.
Hüten fremder Hunde
Wer auf den Hund von Nachbarn, Freunden oder Verwandten aufpasst, übernimmt mit dem Hund auch das Haftungsrisiko. Haben Sie vergessen, die Gartentüre zu schliessen, der Hund büchst aus und beisst auf der Straße einen Passanten, müssen Sie für Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Arbeitsausfall und im Extremfall auch für Rentenzahlungen aufkommen.
Reiten fremder Pferde
Als Reiter eines fremden Pferdes (z.B. eines Pflegepferdes) tragen Sie das Haftungsrisiko. Sollte das Pferd durch Ihr Verschulden auf die Strasse laufen (weil Sie es beim Satteln nicht angebunden haben und das Hoftor nicht geschlossen war) und dort einen Unfall verursachen, müssen Sie für den entstandenen Schaden aufkommen.
Gewässerschäden
Wer hat nicht die Lackdose, den Altölkanister oder ein Insektenvernichtungsmittel irgendwo herumstehen. Wenn diese Stoffe auslaufen und in den Boden oder ins Grundwasser gelangen, sind oft aufwändige und sehr teure Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten notwendig, für deren Kosten der Besitzer aufkommen muss. Auch Besitzer von Öltanks müssen sicherstellen, dass nichts ausläuft und Boden oder Grundwasser verunreinigt. Geschieht es dann doch (z.B. weil man die vorgeschriebene Wartung vergessen hat) kann das richtig teuer werden.
Haftpflicht als Tagesmutter
Wer auf anderer Leute Kinder aufpasst, kann für Schäden, die durch die Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen, in Regress genommen werden. Für "gewerbliche" Tagesmütter - das sind diejenigen, die Geld dafür erhalten - gibt es spezielle Versicherungen. Wer nur privat und ohne Entgelt hin und wieder auf die Kinder seiner Nachbarn aufpasst, sollte überprüfen, ob die Risiken durch den Haftpflichtvertrag gedeckt sind.
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