Infos Berufsunfähigkeitsversicherung

Wann leistet die gestzliche Rentenversicherung?

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Die gesetzliche Rentenversicherung hat eine eigene Definition der Berufsunfähigkeit.

Für nach dem 01.01.1961 geborene gilt:

  • Volle Erwerbsminderungsrente erhält künftig derjenige, der weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.
  • Eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen 3 und weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales )
Bitte beachten Sie, dass auch die volle Erwerbsminderungsrente meist nur einen Bruchteil Ihres bisherigen Nettoeinkommens beträgt. Im Durchschnitt sind dies nur zwischen 500,- und 1.000,- EUR!

Für alle, die vor dem 01.01.1961 geboren sind gilt:
  • Berufsunfähig ist der Versicherte, der infolge von Krankheit, Unfall oder anderen Gebrechen weder in seinem erlernten noch in einem ihm zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen kann, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten.
Für alle gilt: Rente erhalten Sie, sofern Sie

  • berufsunfähig sind
  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeitragszeiten haben 
  • vor Eintritt der Berufsunfähigkeit die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Auf das Lebensalter kommt es nicht an.
Auf die Wartezeit werden angerechnet:
  • Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge)
  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich
  • Ersatzzeiten (z.B. Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft)
Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn die Berufsunfähigkeit aufgrund eines
  • Arbeitsunfalles oder einer
  • Schädigung während des Wehr- oder Zivildienstes
eingetreten ist. Es genügt dann bereits 1 Pflichtbeitrag. (Quelle: bfa-berlin)

Bitte beachten Sie, dass auch die volle Erwerbsminderungsrente meist nur einen Bruchteil Ihres bisherigen Nettoeinkommens beträgt. Im Durchschnitt sind dies nur zwischen 500,- und 1.000,- EUR! Für alle, die sind gilt: Für gilt: Auf die Wartezeit werden angerechnet: Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn die Berufsunfähigkeit aufgrund eines eingetreten ist. Es genügt dann bereits 1 Pflichtbeitrag. (Quelle: bfa-berlin)