Info - RürupRente
Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit steuerlich absetzbar
49% des Beitrags für Zusatzversicherungen frei
Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeitsrenten oder Risiko-Lebensversicherungen sind möglich. Maßgeblich ist, dass nicht mehr als 49% des gesamten Beitrags für die Zusatzversicherungen aufgewendet wird. Jedoch gibt es Vor-und Nachteile, die abgewogen werden sollten.
Vorteile:
- Durch die Kopplung von RuerupRente und Zusatzversicherung wird die Zusatzversicherung steuerlich absetzbar. Normalerweise sind Berufsunfähigkeits- und Risiko-Lebensversicherungen nicht absetzbar.
- RürupRenten sind per se nicht vererbbar, da ist die Risiko-Lebensversicherung ein guter Hinterbliebenenschutz.
- Durch die Kopplung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung laufen die Beiträge auch dann weiter, wenn man berufsunfähig werden sollte. Die Versicherung übernimmt quasi die Beitragszahlung. Das bedeutet mehr Sicherheit für die Altersversorgung.
- Berufsunfähigkeitsrenten aus einem Rürup-Vertrag müssen zu 100% versteuert werden, während ansonsten nur der meist viel günstigere Ertragsanteil besteuert wird. Dadurch werden höhere Berufsunfähigkeitsrenten notwendig, die wiederum zu höheren Kosten führen. Allerdings wird dieser Nachteil durch die steuerliche Absetzbarkeit mehr als ausgeglichen.
- Der Einschluß einer Risiko-Lebensversicherung oder der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit macht sicher Sinn, da die Kosten hierfür sehr gering sind. Der Einschluß einer Berufsunfähigkeitsrente muss hingegen genau bedacht werden.
