Info - RürupRente

Wie wird die RuerupRente gefördert?

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Hoher Steuervorteil - bis zu 40.000,00 Euro Altersvorsorgeaufwendungen anrechenbar

Die Altersvorsorgeaufwendungen von 20.000,00 Euro (40.000,00 Euro für verheiratete) jährlich können für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ebenso genutzt werden, wie für Beiträge zu RürupRentenversicherungen.

In 2008 können 66% dieser Altersvorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, das sind rund 12.780,00 Euro (25.560,00 Euro für verheiratete) Der abzugsfähige Betrag steigt jährlich um 2%, bis er im Jahr 2025 100% erreicht hat. 

Arbeitnehmern werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und sogar der Arbeitgeberanteil angerechnet!
Wer also 40.000Euro brutto verdient hat bei einem Beitragssatz zur GRV von 19,5% "nur" noch 12.200 Euro zur Verfügung.

Selbständige können im Idealfall die kompletten 20.000,00 Euro /40.000,00 Euro steuerlich geltend machen.

Freiberufler nutzen idealerweise die Differenz zwischen dem Beitrag zum Versorgungswerk und 20.000,00 Euro/40.000,00 Euro als Beitrag in einen Rürupvertrag.