Info - RürupRente

Kann eine RürupRente vererbt werden?

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Gedanke der Altersrente im Vordergrund

Bei der RürupRente steht ganz klar der Gedanke der Altersrente im Vordergrund. Aus diesem Grund ist ein RürupVertrag auch

  • nicht  beleihbar (kann also nicht als Sicherheit dienen)
  • nicht übertragbar
  • nicht vererbbar
Nur, wenn gegen einen geringen zusätzlichen Beitrag ein Hinterbliebenenschutz mit eingebaut wird, haben auch die Erben was von der RürupRente. (siehe Zusatzversicherungen)