Infos zur RiesterRente
RiesterRente - steuerliche Behandlung
Nachgelagerte Besteuerung und hohe Freibeträge
Die RiesterRente wird nachgelagert besteuert. Das bedeutet, wer Rente erhält muss diese als Einkommen versteuern.
Alle Altersrenten sind bis zu einem Betrag von ca. 18.900,00Euro/37.800,00Euro für alleinstehende/verheiratete steuerfrei. Bei Beamten beginnt die Besteuerung bei jährlichen Versorgungsbezügen von 12.836,00 Euro.
Das bedeutet: Erst wer mehr insgesamt als Rentner mehr steuerpflichtige Einkünfte als 18.900,00Euro/37.800,00Euro für alleinstehende/verheiratete hat, muss überhaupt Steuern bezahlen. (Analog für Beamte ab 12.836,00 Euro)
Durch diese hohen Freigrenzen ist es wahrscheinlich, dass viele Rentner "ungeschoren" davonkommen werden.
