Infos zur RiesterRente

RiesterRente - steuerliche Behandlung

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Nachgelagerte Besteuerung und hohe Freibeträge

Die RiesterRente wird nachgelagert besteuert. Das bedeutet, wer Rente erhält muss diese als Einkommen versteuern.

Alle Altersrenten sind bis zu einem Betrag von ca. 18.900,00Euro/37.800,00Euro für alleinstehende/verheiratete steuerfrei. Bei Beamten beginnt die Besteuerung bei jährlichen Versorgungsbezügen von 12.836,00 Euro.

Das bedeutet: Erst wer mehr insgesamt als Rentner mehr steuerpflichtige Einkünfte als 18.900,00Euro/37.800,00Euro für alleinstehende/verheiratete hat, muss überhaupt Steuern bezahlen. (Analog für Beamte ab 12.836,00 Euro)

 Durch diese hohen Freigrenzen ist es wahrscheinlich, dass viele Rentner "ungeschoren" davonkommen werden.