Infos zur RiesterRente

RiesterRente - was ist bei Arbeitslosigkeit?

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Auch Arbeitslose profitieren von der Riester-Förderung

Personen, die wegen Arbeitslosigkeit als Arbeitssuchende gemeldet sind, also Bezieher von Arbeitslosengeld oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II), stehen Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gleich, sind also förderberechtigt. Arbeitslosengeld II-Bezieher sind jedoch in Ausnahmefällen nicht förderberechtigt, z. B. wenn sie die Leistung nur als Darlehen erhalten.