Gesetzliche Regelungen und Steuern
Vorsorgeaufwendungen
Vorsorgeaufwendungen aufgeteilt
Die Regelung, nach der Vorsorgeaufwendungen bis zu einem pauschalen Betrag von der Steuer absetzbar waren, gilt nur noch im Rahmen einer Günstigerprüfung für Verträge die bereits 2005 bestanden haben.
Das bedeutet, bei der Einkommensteuererklärung ermittelt das Finanzamt, ob die alte oder die neue Variante günstiger ist.
Seitdem gibt es eine Neureglung, die vorsieht, dass Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen unterschieden werden.
Die abziehbaren Höchstbeträge für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (z.B. für die Krankenversicherung) sind künftig 2.400,00Euro im Jahr für Selbständige und Freiberufler, 1.500,00Euro im Jahr für Angestellte und Beamte.