Gesetzliche Regelungen und Steuern
Versorgungsfreibetrag
abschmelzen
Der bisherige Versorgungsfreibetrag wird bis zum Jahr 2040 "abgeschmolzen". Für jeden einzelnen Rentnerjahrgang bleibt aber der Versorgungsfreibetrag, der im Jahr des Rentenbeginns gilt während der gesamten Rentenbezugsdauer gleich