Gesetzliche Regelungen und Steuern
Steuerfreiheit der Beiträge
Vermögen bilden, anstatt Steuern zahlen
Die komplette Steuerbefreiung für Beiträge gibt es nur im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.
Das bedeutet, hier wird der Beitrag vom Bruttogehalt abgezogen und die Lohnsteuer wird nur für den Restbetrag fällig.