Gesetzliche Regelungen und Steuern

Steuerfreiheit der Beiträge

Vermögen bilden, anstatt Steuern zahlen

Die komplette Steuerbefreiung für Beiträge gibt es nur im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.

Das bedeutet, hier wird der Beitrag vom Bruttogehalt abgezogen und die Lohnsteuer wird nur für den Restbetrag fällig.