Gesetzliche Regelungen und Steuern
Sozialabgabenfreiheit der Beiträge
keine zusätzliche Belastung durch Sozialabgaben.
Wenn man Gehalt in eine betriebliche Altersversorgung steckt, anstatt es sich auszahlen zu lassen, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dafür (unter bestimmten Voraussetzungen) keine Sozialversicherungsbeiträge (Rente/Kranken/Arbeitslosenversicherung) abführen.
Allerdings ist geplant, dass diese Regelung nur noch bis zum Jahr 2008 gilt, es sei denn, der Arbeitgeber finanziert die betriebliche Altersversorgung, dann bleiben die Beiträge auch nach 2008 sozialabgabenfrei.