Gesetzliche Regelungen und Steuern

RürupRente

bis zu 40.000,00 Euro Steuerfreibetrag für die Altersvorsorge

Dieser Freibetrag kann für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ebenso genutzt werden, wie für Beiträge in RürupRenten-Verträge.

Wichtig: Bei Arbeitnehmern werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

Wer also 40.000Euro brutto verdient hat bei einem Beitragssatz zur GRV von 19,5% "nur" noch 12.200 Euro zur Verfügung.

Trotzdem: Ein super Steuergeschenk, das man einfach mitnehmen sollte.

Erben erhalten bei Tod des Versicherten nur dann eine Leistung, wenn dies im Vertrag als Zusatzversicherung (das kostet auch zusätzlich Beitrag) vereinbart ist.