Gesetzliche Regelungen und Steuern

Riester Rente

Die RiesterRente wird doppelt gefördert

Jede erwachsene Person erhält  ab 2006 eine Förderung von 114,00 Euro, jedes kindergeldberechtigte Kind erhält eine Zulage in Höhe von 138,00 Euro.

Ab 2008 steigen diese Zulagen auf 154,00 Euro für Erwachsene und 185,00 für Kinder.

Zusätzlich können die Beiträge zur RiesterRente unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden.