Gesetzliche Regelungen und Steuern

Verrentung des Kapitals

lebenslange Rente

Wer sich dafür entscheidet, das Geld nicht auf einmal zu nehmen, sondern als lebenslange Rente, versteuert diese Rente mit dem so genannten Ertragsanteil. Die Höhe des Ertragsanteiles ist abhängig davon, ab welchem Alter die Rente bezahlt wird. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren sind dies nur 18%.

Das bedeutet: von 100,00 Euro Rente müssen nur 18,00 Euro versteuert werden. Bei einem Steuersatz von 30% werden von 100 Euro Rente also nur 5,40 Euro Steuern fällig.

Rechenweg: Rente x Ertragsanteil x Steuersatz = Steuerbetrag

ABER: Dieser niedrige Ertragsanteil gilt nur, wenn kein einziger Beitrag in die Rentenversicherung jemals in der Steuererklärung aufgetaucht ist! Also nur dann, wenn die Rentenversicherung zu 100% aus versteuertem Einkommen finanziert wurde. Dies ergibt sich allerdings meist von selbst, denn die Beiträge von Verträgen, die ab 2005 abeschlossen sind, können nicht als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.