Gesetzliche Regelungen und Steuern

Kapitalauszahlung

Kapitalauszahlung
Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, die frühestens mit dem 60. Lebensjahr als Kapitalabfindung zur Auszahlung kommt, muss 50% des erzielten Gewinnes versteuern, also die Hälfte aller Zinsen und Überschussanteile beim Finanzamt abliefern.

Ein Beispiel:
Ein 35-jähriger Mann schließt eine Lebensversicherung zum 65. Lebensjahr mit einem monatlichen Beitrag von 100,00Euro ab. Die Summe der Beiträge ist also 36.000,00 Euro, die Auszahlung beträgt ca. 95.000,00 Euro. Von der Differenz von 59.000,00 Euro sind 50% zu versteuern, bei einem Steuersatz von 30% wären also 8850,00Euro beim Finanzamt abzuliefern.