Gesetzliche Regelungen und Steuern

Besteuerungsgrenzen / Freibeträge

Hohe Freibeträge

Alle Altersrenten sind bis zu einem Betrag von  18.900,00Euro/37.800,00Euro für alleinstehende/verheiratete steuerfrei.

Bei Beamten beginnt die Besteuerung bei jährlichen Versorgungsbezügen von 12.836,00 Euro