Gesetzliche Regelungen und Steuern
Besteuerungsgrenzen / Freibeträge
Hohe Freibeträge
Alle Altersrenten sind bis zu einem Betrag von 18.900,00Euro/37.800,00Euro für alleinstehende/verheiratete steuerfrei.
Bei Beamten beginnt die Besteuerung bei jährlichen Versorgungsbezügen von 12.836,00 Euro