Gesetzliche Regelungen und Steuern
Besteuerung von RürupRenten
Besteuerung analog der gesetzlichen Rentenversicherung
Die monatliche Rente wird zu 50% dem Einkommen zugerechnet und muss versteuert werden. Bis 2020 steigt dieser Satz um 2% järhlich auf dann 80% und bis 2040 um 1% pro Jahr auf dann 100%.
Ab 2040 muss die monatliche Rente voll als Einkommen versteuert werden.
Wer also z.B. 2030 in Rente geht muss 90% seiner RürupRente als Einkommen versteuern.
Es gelten aber hohe Freibeträge für Rentner, so dass die Möglichkeit besteht, weitgehend "ungeschoren" davonzukommen.