Gesetzliche Regelungen und Steuern
Besteuerung privater Rentenversicherungen
Lebenslange Renten werden mit dem günstigen Ertragsanteil besteuert, wenn der Rentenbeginn nach dem 60. Lebensjahr liegt. Die Höhe der Steuer ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn. So beträgt der Ertragsanteil mit 65 Jahren z.B. 18%.
Siehe auch Steuerberechnung