Gesetzliche Regelungen und Steuern
Besteuerung von Lebensversicherungen
Nur die Hälfte muss versteuert werden
50% der Erträge müssen versteuert werden, sofern die Kapitalauszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt.
Wird das Kapital vor dem 60.Lebensjahr ausbezahlt -> Versteuerung zu 100% !
Erträge = Auszahlung - Summe der Beiträge.
Beispiel: Wer mit 60 Jahren aus einer Lebensversicherung 80.000,00 Euro erhält und über die Jahre 35.000,00 Euro Beiträge bezahlt hat, muss Erträge in Höhe von 45.000,00 Euro zu 50% versteuern.
Das heisst: Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich um 22.500 Euro, bei einem Steuersatz vo 30% bezahlt man also 6.750,00 Euro Steuern.
Rechenweg: Erträge x 50% x Steuersatz = Steuerbelastung.
Das ist zwar nicht mehr ganz so schön wie früher, als Auszahlungen aus Lebensversicherungen vollkommen steuerfrei waren, aber letztlich doch sehr viel günstiger als viele andere Anlageformen.