Gesetzliche Regelungen und Steuern
Absetzbarkeit der Beiträge
Beiträge von der Steuer absetzen
Beiträge zu herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen sind nicht absetzbar.
Beiträge zu Rürup-Rentenversicherungen können bis zu 20.000Euro im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Dabei können im Jahr 2006 62% des Beitrages vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Bis zum Jahr 2025 wird in 2%-Schritten die 100%ige Abzugsfähigkeit erreicht.
Beiträge zu Riester-Rentenversicherungen sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.