Gesetzliche Regelungen und Steuern

Absetzbarkeit der Beiträge

Beiträge von der Steuer absetzen

Beiträge zu herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen sind nicht absetzbar.

Beiträge zu Rürup-Rentenversicherungen können bis zu 20.000Euro im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Dabei können im Jahr 2006 62% des Beitrages vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Bis zum Jahr 2025 wird in 2%-Schritten die 100%ige Abzugsfähigkeit erreicht.

Beiträge zu Riester-Rentenversicherungen sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.