Betriebliche Altersversorgung
Infos - Betriebliche Altersvorsorge
Darauf haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch
Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung. Das bedeutet, man kann einen Teil seines Gehaltes in eine Betriebliche Altersversorgung einzahlen.
Besonderer Vorteil: Das umgewandelte Gehalt muss nicht versteuert werden. So kann man z.B. das Weihnachts- oder Urlaubsgeld vor dem Zugriff des Finanzamtes schützen und gleichzeitig aus den gesparten Steuern Vermögen bilden.
Auch der Arbeitgeber hat Vorteile Zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge direkt in die Versorgung ein, spricht man von der "echten" betrieblichen Altersversorgung.
Besonderer Vorteil: Die Beiträge sind nicht nur steuerfrei, es entfallen darüber hinaus auch die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
