Infos zur Abgeltungsteuer

Werbungskosten

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Was ist mit Werbungskosten?

Die Bemessungsgrundlage entspricht den Bruttoerträgen, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro/1.602 Euro (ledig/verheiratet) reduziert werden.

Damit werden Werbungskosten pauschal berücksichtigt. Weitere Werbungskosten können nicht mehr in Abzug gebracht werden.

Wer bisher höhere Werbungskosten geltend machen konnte, gehört also zu den Verlierern der Neuregelung