Infos zur Abgeltungsteuer
Werbungskosten
Was ist mit Werbungskosten?
Die Bemessungsgrundlage entspricht den Bruttoerträgen, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro/1.602 Euro (ledig/verheiratet) reduziert werden.
Damit werden Werbungskosten pauschal berücksichtigt. Weitere Werbungskosten können nicht mehr in Abzug gebracht werden.
Wer bisher höhere Werbungskosten geltend machen konnte, gehört also zu den Verlierern der Neuregelung