Infos zur Abgeltungsteuer
Abgeltungsteuer kurz gefasst
Abgeltungsteuer - die wichtigsten Punkte im Überblick
- Ab 2009 werden Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne auf Wertpapiere (nicht Immobilien) mit 25 Prozent besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
- Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wird gestrichen. Damit müssen 100% der Dividenden und Kursgewinne versteuert werden. Bisher waren Dividenden und Kursgewinne innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr nur zur Hälfte steuerpflichtig.
- Die Spekulationsfrist von einem Jahr wird aufgehoben. Dies gilt nur für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen (Neufälle); für verbriefte Derivate, insbesondere Zertifikate, greifen Ausnahmen. Sie gelten schon dann als Neufälle, wenn sie nach dem 14.3. 2007 erworben und nach dem 30. Juni 2009 veräußert wurden.
- Bemessungsgrundlage sind die Bruttoerträge, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag (= zusammengefasster Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag) reduziert werden. Ein darüber hinausgehender Werbungskostenabzug ist nicht mehr möglich.
- Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen und niedrigem Steuersatz (unterhalb des Abgeltungssatzes) können – zu ihrem Vorteil – zur Veranlagung ihrer Einkünfte aus Kapitalanlagen optieren.