Infos zur Abgeltungsteuer

Abgeltungsteuer kurz gefasst

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Abgeltungsteuer - die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Ab 2009 werden Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne auf Wertpapiere (nicht Immobilien) mit 25 Prozent besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wird gestrichen. Damit müssen 100% der Dividenden und Kursgewinne versteuert werden. Bisher waren Dividenden und Kursgewinne innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr nur zur Hälfte steuerpflichtig.
  • Die Spekulationsfrist von einem Jahr wird aufgehoben. Dies gilt nur für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen (Neufälle); für verbriefte Derivate, insbesondere Zertifikate, greifen Ausnahmen. Sie gelten schon dann als Neufälle, wenn sie nach dem 14.3. 2007 erworben und nach dem 30. Juni 2009 veräußert wurden.
  • Bemessungsgrundlage sind die Bruttoerträge, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag (= zusammengefasster Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag) reduziert werden. Ein darüber hinausgehender Werbungskostenabzug ist nicht mehr möglich.
  • Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen und niedrigem Steuersatz (unterhalb des Abgeltungssatzes) können – zu ihrem Vorteil – zur Veranlagung ihrer Einkünfte aus Kapitalanlagen optieren.