Infos zur Abgeltungsteuer

Welche Kapitalanlagen sind betroffen?

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Welche Einkünfte unterliegen der Abgeltungsteuer?

Unter die Regelungen der Abgeltungssteuer fallen grundsätzlich alle Einkünfte aus dem Kapitalvermögen, insbesondere

  • Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten
  • Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren
  • Dividenden
  • Erträge aus Investmentfonds 
  • Erträge aus Termingeschäften
  • Zertifikatserträge
  • Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.