Neuregelungen nach Anlagenart
Typisch stille Gesellschaften
Typisch stille Gesellschaften
- Bisherige Besteuerung laufender Erträge:
Besteuerung mit persönlichem Steuersatz - Neue Regelung der Besteuerung laufender Erträge:
Abgeltungsteuer - Bisherige Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
Bei Zahlungen über Nennwert durch den Kaufmann als sonstiger Vorteil steuerpflichtig mit dem persönlichen Steuersatz. Dies gilt auch bei Zahlungen durch Dritte bei Veräußerung innerhalb eines Jahres. - Neue Regelung der Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
Wurde die Gesellschaft nach dem 31.12.2008 gegründet, unterliegen Zahlungen über dem Nennwert durch den Kaufmann dem Abgeltungsteuersatz. Bei Zahlungen durch Dritte erfolgt eine Besteuerung unabhängig von der Haltedauer zum Abgeltungsteuersatz.