Neuregelungen nach Anlagenart

REITS

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Reits

  • Bisherige Besteuerung laufender Erträge:
    Volle Besteuerung ohne Halbeinkünfteverfahren
  • Neue Regelung der Besteuerung laufender Erträge:
    Abgeltungsteuer
  • Bisherige Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
    Bei Beteiligung über 1% Besteuerung des Gewinns unabhängig von der Haltedauer ohne Halbeinkünfteverfahren, ansonsten nur bei Verkauf bei einem Halten von unter einem Jahr.
  • Neue Regelung der Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
    Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 immer volle Besteuerung des Gewinns angestrebt, REITG muss noch angepasst werden.