Neuregelungen nach Anlagenart
REITS
Reits
- Bisherige Besteuerung laufender Erträge:
Volle Besteuerung ohne Halbeinkünfteverfahren - Neue Regelung der Besteuerung laufender Erträge:
Abgeltungsteuer - Bisherige Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
Bei Beteiligung über 1% Besteuerung des Gewinns unabhängig von der Haltedauer ohne Halbeinkünfteverfahren, ansonsten nur bei Verkauf bei einem Halten von unter einem Jahr. - Neue Regelung der Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 immer volle Besteuerung des Gewinns angestrebt, REITG muss noch angepasst werden.