Neuregelungen nach Anlagenart
Partiarische Darlehen
Partiarische Darlehen
- Bisherige Besteuerung laufender Erträge:
Besteuerung mit persönlichem Steuersatz - Neue Regelung der Besteuerung laufender Erträge:
Abgeltungsteuer - Bisherige Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
Bei Zahlungen über Nennwert durch den Darlehensnehmer als sonstiger Vorteil steuerpflichtig zum persönlichen Steuersatz: Bei Zahlungen durch Dritte besteht eine Steuerpflicht - zum persönlichen Steuersatz - nur bei Veräußerung innerhalb eines Jahres. - Neue Regelung der Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
Bei Begründung der Darlehensbeziehung nach dem 31.12.2008 erfolgt in beiden Fällen eine Besteuerung zum Abgeltungsteuersatz unabhängig von der Haltedauer.