Neuregelungen nach Anlagenart

Partiarische Darlehen

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Partiarische Darlehen

  • Bisherige Besteuerung laufender Erträge:
    Besteuerung mit persönlichem Steuersatz
  • Neue Regelung der Besteuerung laufender Erträge:
    Abgeltungsteuer
  • Bisherige Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
    Bei Zahlungen über Nennwert durch den Darlehensnehmer als sonstiger Vorteil steuerpflichtig zum persönlichen Steuersatz: Bei Zahlungen durch Dritte besteht eine Steuerpflicht - zum persönlichen Steuersatz - nur bei Veräußerung innerhalb eines Jahres.
  • Neue Regelung der Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
    Bei Begründung der Darlehensbeziehung nach dem 31.12.2008 erfolgt in beiden Fällen eine Besteuerung zum Abgeltungsteuersatz unabhängig von der Haltedauer.