Neuregelungen nach Anlagenart
Festzinsanleihen
Festzinsanleihen
- Bisherige Besteuerung laufender Erträge:
Besteuerung mit persönlichem Steuersatz. Bei offenem Ausweis werden die gezahlten Stückzinsen als negative Einnahmen und erhaltene Stückzinsen als normale Einnahmen behandelt. - Neue Regelung der Besteuerung laufender Erträge:
Abgeltungsteuer - Bisherige Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
Besteuerung des Gewinns zum persönlichen Steuersatz nur bei Veräußerung innerhalb eines Jahres, danch steuerfrei. - Neue Regelung der Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 immer Besteuerung des Gewinns zum Abgeltungsteuersatz.