Neuregelungen nach Anlagenart

Festzinsanleihen

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Festzinsanleihen

  • Bisherige Besteuerung laufender Erträge:
    Besteuerung mit persönlichem Steuersatz. Bei offenem Ausweis werden die gezahlten Stückzinsen als negative Einnahmen und erhaltene Stückzinsen als normale Einnahmen behandelt.
  • Neue Regelung der Besteuerung laufender Erträge:
    Abgeltungsteuer
  • Bisherige Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
    Besteuerung des Gewinns zum persönlichen Steuersatz nur bei Veräußerung innerhalb eines Jahres, danch steuerfrei.
  • Neue Regelung der Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
    Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 immer Besteuerung des Gewinns zum Abgeltungsteuersatz.