Neuregelungen nach Anlagenart
Aktienähnliche Genussrechte
Aktienähnliche Genussrechte
- Bisherige Besteuerung laufender Erträge:
Halbeinkünfteverfahren - Neue Regelung der Besteuerung laufender Erträge:
Abgeltungsteuer - Bisherige Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
Bei Beteiligung von 1% und mehr Besteuerung des Gewinns unabhängig von der Haltedauer mit Halbeinkünfteverfahren, ansonsten nur bei Verkauf bei einem Halten von unter einem Jahr.
- Neue Regelung der Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 immer Besteuerung des Gewinns, bei Beteiligung von 1% und mehr Teileinkünfteverfahren (40% steuerfrei), ansonsten Abgeltungsteuer.