Neuregelungen nach Anlagenart

Aktienähnliche Genussrechte

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Aktienähnliche Genussrechte

  • Bisherige Besteuerung laufender Erträge:
    Halbeinkünfteverfahren
  • Neue Regelung der Besteuerung laufender Erträge:
    Abgeltungsteuer
  • Bisherige Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
    Bei Beteiligung von 1% und mehr Besteuerung des Gewinns unabhängig von der Haltedauer mit Halbeinkünfteverfahren, ansonsten nur bei Verkauf bei einem Halten von unter einem Jahr.
  • Neue Regelung der Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
    Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 immer Besteuerung des Gewinns, bei Beteiligung von 1% und mehr Teileinkünfteverfahren (40% steuerfrei), ansonsten Abgeltungsteuer.