Neuregelungen nach Anlagenart

Aktien und GmbH-Anteile

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Aktien und GmbH-Anteile

  • Bisherige Besteuerung laufender Erträge:
    Halbeinkünfteverfahren
  • Neue Regelung der Besteuerung laufender Erträge:
    Abgeltungsteuer
  • Bisherige Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
    Bei Beteiligung über 1% Besteuerung des Gewinns unabhängig von der Haltedauer mit dem Halbeinkünfteverfahren, ansonsten nur bei Verkauf bei einem Halten von unter einem Jahr. Verluste können nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden.
  • Neue Regelung der Besteuerung von Veräußerungsergebnissen
    Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 immer Besteuerung des Gewinns, bei Beteiligung über 1% Teileinkünfteverfahren (40% steuerfrei). Verluste können nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden.