Versicherungslexikon A-F
Fremdversicherung
Risiko-Lebensversicherung
Als Fremdversicherung wird eine auf das Leben einer anderen Person abgeschlossene Versicherung bezeichnet. Wird das Leben einer dritten Person -z.B. über eine Risiko-Lebensversicherung- mit einer Summe von mehr als 5.000 Euro versichert, muss die versicherte Person schriftlich ihr Einverständnis zu einer solchen Versicherung erklären. Auch die Unterschrift der zu versichernden Person auf dem Versicherungsantrag gilt als schriftliche Einverständniserklärung
