Versicherungslexikon A-F

Fahrzeugteilversicherung

Kfz-Versicherung

Die Fahrzeugteilversicherung wird auch als Teilkasko-Versicherung bezeichnet (vgl. § 12 AKB). Sie dient dem Schutz des Fahrzeugwertes und stellt somit einen Teilbereivch der Kfz-Versicherung dar. Ihr Abschluss ist freiwillig. Die Fahrzeugteilversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges. Hierbei sind auch die am Fahrzeug befestigten Teile versichert.

Die Teilkasko-Versicherung schließt -abhängig vom Anbieter- folgende Schadenursachen ein:
Brand oder Explosion
Diebstahl
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild
Durch Marderbiss verursachte Schäden an Verkabelung und Schläuchen
Bruchschäden an der Verglasung
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Die erweiterte Deckung zur Teilkasko ist die Voll(kasko-)versicherung .