Versicherungslexikon A-F

Explosion

Hausratversicherung

Eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich auftretende Kraftäußerung wird als Explosion bezeichnet. Durch die Entzündung explosiver Dämpfe oder Gasen sowie durch das Bersten von Behältern, die unter Druck von Gasen oder Dämpfen stehen, kann sich eine Explosion ereignen. Eine Explosion wird im Gegensatz zu einer Implosion grundsätzlich durch eine Hausratversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung gedeckt. Implosionsschäden werden lediglich von vereinzelten Versicherungen mitversichert.