Versicherungslexikon A-F
Familienversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung sind der Ehegatte und die Kinder beitragsfrei mitversichert, wenn die Familienangehörigen
ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben
weder versicherungspflichtig (Ausnahme: als Student bzw. Praktikant) noch selbst freiwillig versichert sind
nicht versicherungsfrei (es sei denn aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung) oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind
nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind
kein Gesamteinkommen beziehen, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet.
Kinder können in der Familienversicherung bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum 23. Lebensjahr mitversichert werden, sofern sie nicht erwerbstätig sind. Eine Mitversicherung bis zum 25. Lebensjahr (bzw. für die Dauer einer gesetzlichen Dienstpflicht - Wehr- bzw. Zivildienst - auch darüber hinaus) ist möglich, wenn sich die Kinder in einer Schulausbildung (Schüler/Studenten) befinden oder ein freiwilliges ökologisches bzw. soziales Jahr absolvieren. Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.

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