Versicherungslexikon A-F
Erwerbsminderungsrente
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ersetzte zum 01.01.2001 für alle Personen, die nach 1961 geboren sind die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung.
Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, haben Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich einer Erwerbsrbeit nachgehen kann, hat Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente.
