Versicherungslexikon A-F

Erlebensfallversicherung

Rentenversicherung

Die Erlebensfallversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der der Anspruch auf die Versicherungsleistung nur bei Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (zum Beispiel Endalter) besteht. Wird das vertraglich festgesetzte Endalter nicht erreicht, verfallen die eingezahlten Versicherungsbeiträge. Dieses Risiko wird mit einer höheren Ablaufleistung honoriert.
Erlebensfallversicherungen werden besonders häufig als Rentenversicherung abgeschlossen.
Das Gegenteil zu dieser Versicherung ist die Todesfallversicherung.