Versicherungslexikon A-F

Erlebensfall

Rentenversicherung

Erlebensfall ist die Bezeichnung für einen Versicherungsfall, bei dem die versicherte Person den regulären Vertragsablauf erlebt, gebräuchlich z.B. in der Rentenversicherung.

Um die Versicherungsleistung zu erhalten, muss man den Versicherungsschein an das Unternehmen senden, die letzte Beitragszahlung nachweisen und angeben, wohin die Versicherungsleistung überwiesen werden soll.