Versicherungslexikon A-F

Endalter

Rentenversicherung

Das Endalter ist das Alter, zu dem ein Lebensversicherungsvertrag endet bzw. zu dem bei kapitalbildenden Versicherungen die Ablaufleistung fällig wird. Das Endalter bei kapitalbildenden Lebensversicherungen orientiert sich zumeist am Rentenbeginn der gesetzlichen Rentenversicherungen und wird deshalb meistens zwischen dem 62. und dem 67. Lebensjahr gewählt.

Da kein Versicherungsnehmer abschätzen kann, wann er tatsächlich in Rente gehen wird, bieten viele Versicherungsunternehmen einen flexiblen Rentenbeginn an. Der Versicherungsnehmer kann die Versicherungsleistung im Bereich von fünf Jahren zum ursprünglich vereinbarten Versicherungsende abrufen. Das vereinbarte Endalter kann daneben auch durch Anrechnung der Gewinnanteile auf das Deckungskapital herabgesetzt werden.