Versicherungslexikon A-F

Elementarschaden

Elementarschaden ist ein Sammelbegriff für die Folgen von Naturereignissen. Dazu gehören zum Beispiel Sturm, Hagel, Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche. Der mit Elementarereignissen häufig in Zusammenhang gebrachte Begriff " Höhere Gewalt " ist weiter gefasst und enthält nicht nur die Folgen von Naturereignissen.

Da es sich bei Elementarereignissen um schlecht kalkulierbare Risiken handelt, sind sie bei vielen Versicherern ausgeschlossen. Zur Vermeidung einer negativen Risikoauslese werden Elementarschaden-Versicherungen häufig als Paket angeboten. Das Risiko verteilt sich dann entsprechend breiter.

Beispiel: Die Elementarschadenversicherung eines ostfriesischen Bauern enthält Versicherungsschutz vor Lawinen, ein bayrischer Landwirt ist hingegen automatisch mit einer Sturmflutversicherung ausgestattet. Da das gleichzeitige Auftreten beider Ereignisse weniger wahrscheinlich ist, wird das Risiko für den Versicherer besser kalkulierbar und der Beitrag für den Kunden finanzierbar.