Versicherungslexikon A-F

Dynamik

Lebensversicherung

In der Lebensversicherung kann eine Dynamik vereinbart werden. Diese dient dazu, die Inflation auszugleichen und dem steigenden Bedarf des Versicherungsnehmers gerecht zu werden.
Die Dynamikvereinbarung gibt dem Versicherungsnehmer das Recht zu einer jährlichen Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Erhöhungen der Beiträge orientieren sich entweder an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten oder an fest vereinbarten Prozentsätzen (in der Regel mindestens fünf Prozent, maximal jedoch zehn Prozent).